BERATUNG UND BEIHILFEN FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE
Beratung für ausländische Studierende
Ausländische StudentInnen kommen in Deutschland oft in sehr schwierige Situationen. Dies kann den Umgang mit Behörden betreffen, Probleme während des Studiums, aber auch die finanziellen Verhältnisse. Eine Kurzinformation zu den wichtigsten Fragen des Studiums von Ausländern in Deutschland haben wir für Euch zusammengestellt. Dort findet ihr auch hilfreiche Links:
Info für ausländische Studierende
Ihr könnt euch an die ESG wenden, wenn ihr persönlichen Beratung oder Hilfe braucht. Wir bemühen uns, mit euch zusammen Wege zu finden, damit es weitergeht. Für Beratungsgespräche sollte möglichst ein Termin vereinbart werden. Zuständig für die Beratung ausländischer Studierender ist
Beihilfen für ausländische Studierende
Das Geld für Beihilfen wird von der Evangelischen Kirche zur Unterstützung von Studierenden aus Afrika, Asien und Lateinamerika (d.h. aus den sog. Entwicklungsländern) zur Verfügung gestellt. Diese Beihilfen der ESG sollen dazu helfen, denjenigen Studierenden aus Entwicklungsländern den Abschluss ihres Studiums zu ermöglichen, die nicht über ein Stipendienprogramm finanziert werden. ESG-Beihilfen sollen ausländische Studierende insbesondere in Zeiten der Vorbereitung auf eine Prüfung (Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung) unterstützen oder akute Notfälle überbrücken helfen.
Mit der Vergabe von Beihilfen an Studierende aus diesen Ländern ist die Erwartung verbunden, dass sich die geförderten Studierenden während und nach ihrem Studium für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen in ihrem Heimatländern einsetzen, d.h. sich entwicklungspolitisch betätigen.
Beihilfeanträge können daher nur unter folgenden Bedingungen gestellt werden:
Förderkriterien:
Beihilfen können nur an ausländische Studierende vergeben werden, die
- in Mainz studieren
- aus Afrika, Asien oder Lateinamerika kommen (OECD-Liste)
- ein Studienvisum besitzen (Aufenthaltserlaubnis nach §16 Aufenthaltsgesetz)
- bei Studienbeginn nicht älter als 30 Jahre sind
- bei Erstantrag nicht mehr als 15 Semester studiert haben
- noch keinen Hochschulabschluss (Diplom oder Magister) haben
- in unverschuldeten Notlagen sind (Nachweis erforderlich)
- nicht über ein Stipendienprogramm gefördert werden
- sich entwicklungspolitisch betätigen (Entwicklungspolitik = alles, was die Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas betrifft).
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann kein Beihilfeantrag gestellt werden.
Bitte beachten:
Da die Beihilfen eine Form der kirchlichen Entwicklungshilfe sind, wird nach einer Unterstützung durch das Beihilfeprogramm der ESG der Besuch mindestens einer entwicklungspolitischen Veranstaltung pro Semester bzw. ähnliche Aktivitäten erwartet.
Bei Folgeanträgen ist ein Nachweis der entwicklungspolitischen Aktivitäten erforderlich.
Ohne diesen Nachweis kann ein Folgeantrag nicht gestellt werden.
Benötigte Unterlagen für Beihilfeanträge:
- Pass
- aktuelle Semesterbescheinigung
- Beihilfeantrag (in der ESG erhältlich)
- Personalblatt (in der ESG erhältlich)
- Lebenslauf (Formular in der ESG erhältlich) / nur bei Erstantrag
- bisherige Leistungsnachweise (Scheine, keine Kopien erforderlich)
- komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate (keine Kopie erforderlich)
- falls zutreffrend: Meldung zur Prüfung bzw. Bestätigung der Universität oder FH über die Meldung (keine Kopie erforderlich)
Mittwochs, 15.00 bis 17.00 Uhr
(Bitte möglichst vorher anmelden: Tel. 06131-3040613)
ESG, OG, Büro Erich Ackermann
Die Bearbeitungszeit dauert 3-4 Wochen - also rechtzeitig kommen!
Achtung:
Studierende des FB 23 (Germersheim)
wenden sich bitte an:
ESG Germersheim, Tel. + Fax: 0621/54590202,
Mail: ESG-Germersheim-S.Schneider@t-online.de